Infos zum Brauchtumsfeuer

29.03.2021 00:00

Osterfeuer

Bild von Skitterphoto / Pixabay


Brauchtumsfeuer zu Ostern sind in diesem Jahr grundsätzlich nicht verboten. Die Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist bei der Abhaltung von Osterfeuern jedoch zwingend einzuhalten.

Demnach gibt es derzeit zwei Möglichkeiten für die Abhaltung eines Osterfeuers:

  • Abhaltung mit maximal vier Personen aus insgesamt maximal zwei Haushalten am Karsamstag von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
  • Abhaltung mit ausschließlich im Haushalt lebenden Personen von Karsamstag 15:00 Uhr bis 03:00 Uhr am Ostersonntag.
       Bezüglich der geltenden Ausgangsregelung nach 20:00 Uhr wird auf § 2 Abs. 1 der 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung verwiesen.
  • Das Entzünden großer, weithin sichtbarer Feuer ist der zuständigen Feuerwehr rechtzeitig, mindestens jedoch zwölf Stunden vorher anzuzeigen.(Rechtsvorschrift für Steiermärkisches Feuer-
        und  Gefahrenpolizeigesetz)
        Freiwillige Feuerwehr Gamlitz - HBI Wratschko Karl Alexander: 0664 522 14 81

Nähere Infos finden Sie unter: https://www.awv.steiermark.at/cms/beitrag/10036015/169998/

Ihr Bürgermeister
Karl Wratschko


29.03.2021

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