Brauchtumsfeuer zu Ostern sind in diesem Jahr grundsätzlich nicht verboten. Die Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist bei der Abhaltung von Osterfeuern jedoch zwingend einzuhalten.
Demnach gibt es derzeit zwei Möglichkeiten für die Abhaltung eines Osterfeuers:
- Abhaltung mit maximal vier Personen aus insgesamt maximal zwei Haushalten am Karsamstag von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
- Abhaltung mit ausschließlich im Haushalt lebenden Personen von Karsamstag 15:00 Uhr bis 03:00 Uhr am Ostersonntag.
Bezüglich der geltenden Ausgangsregelung nach 20:00 Uhr wird auf § 2 Abs. 1 der 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung verwiesen. - Das Entzünden großer, weithin sichtbarer Feuer ist der zuständigen Feuerwehr rechtzeitig, mindestens jedoch zwölf Stunden vorher anzuzeigen.(Rechtsvorschrift für Steiermärkisches Feuer-
und Gefahrenpolizeigesetz)
Freiwillige Feuerwehr Gamlitz - HBI Wratschko Karl Alexander: 0664 522 14 81
Nähere Infos finden Sie unter: https://www.awv.steiermark.at/cms/beitrag/10036015/169998/
Ihr Bürgermeister
Karl Wratschko