Leistungsniveaus

MITTELSCHULE

Das 2018 beschlossene „Pädagogik-Paket“ ist ein pädagogisches Gesamtkonzept, das alle Schularten betrifft. Durch die aufeinander abgestimmten Reformmaßnahmen wird zum einen der kompetenzorientierte Unterricht intensiviert, zum anderen wird die Grundlage dafür geschaffen, Schülerinnen und Schüler noch gezielter als bisher individuell zu fördern. Die Weiterentwicklung der Neuen Mittelschule zur „Mittelschule“ ist ein wesentlicher Teil dieses Reformprozesses. Dabei wurde großer Wert darauf gelegt, die Stärken der Schulart zu erhalten und weiter auszubauen.

 

So verbindet die Mittelschule unverändert den Leistungsanspruch der AHS-Unterstufe mit einer Lehr- und Lernkultur, die sich an den Potenzialen und Talenten der Schülerinnen und Schüler orientiert. Sie hat die komplexe Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler – je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit – sowohl für den Übertritt in weiterführende mittlere und höhere Schulen zu befähigen als auch auf das Berufsleben vorzubereiten. Die Änderungen, die mit dem Schuljahr 2020/21 in Kraft treten, sind darauf ausgerichtet, diesem Anspruch noch besser als bisher gerecht werden zu können.

 

Sie zielen insbesondere darauf ab, die Leistungsbeurteilung in den differenzierten Pflicht- gegenständen transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten und die schulautonomen Differenzierungsmöglichkeiten in diesen Gegenständen zu erweitern. Dadurch kann der Unterricht künftig noch stärker als bisher an die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler des jeweiligen Standortes angepasst werden. Die neue Notensystematik der beiden Leistungsniveaus „Standard“ und „Standard AHS“ verdeutlicht darüber hinaus auch nach außen hin den Leistungsanspruch der Mittelschule.

 

Inwieweit ein angestrebter Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozess gelingt, hängt letztlich immer davon ab, in welchem Ausmaß Sie als Schulleiter/innen und Lehrer/innen die Weiterentwicklung vor Ort mit Leben erfüllen.

 

Änderungen ab dem Schuljahr 2020/21 im Überblick 

 

Konkret treten für die Mittelschulen mit dem Schuljahr 2020/21 folgende Ände- rungen in Kraft:

 

• Ab der 6. Schulstufe werden in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und (Erste) lebende Fremdsprache zwei Leistungsniveaus mit den Bezeichnungen „Standard“ und „Standard AHS“ geführt.

 

• Die Leistungsbeurteilung wird transparenter und besser nachvollziehbar:

Für beide Leistungsniveaus gibt es eine 5-teilige Notenskala („Sehr gut“ bis „Nicht genügend“). Nach welchem Leistungsniveau die Beurteilung erfolgt ist, wird im Zeugnis ausgewiesen. Die Beurteilung nach den Bildungszielen einer grundlegenden bzw. vertieften Allgemeinbildung, die bisher ab der 7. Schulstufe erfolgte, wird dadurch ersetzt.

 

• Zudem kann das Klassen- bzw. Schulforum beschließen, dass zusätzlich zur Beurteilung durch Ziffernnoten eine schriftliche Erläuterung hinzuzufügen ist.

 

• Die vom BMBWF gemeinsam mit Fachexpertinnen und Fachexperten aus Praxis und Wissenschaft entwickelten Pilot-Kompetenzraster für Deutsch, Mathematik und Englisch können dabei als Grundlage für die Formulierung der schriftlichen Erläuterung verwendet werden.

 

• Die ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung (EDL) ist künftig in der 8. Schulstufe bereits mit der Schulnachricht auszustellen.

 

• Die bisherigen Möglichkeiten zur Individualisierung und Differenzierung des Unterrichts in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen Deutsch, Mathe- matik und (Erste) lebende Fremdsprache werden erweitert. So besteht nun auch die Möglichkeit, in diesen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen ab der 6. Schulstufe dauerhafte Schüler/innengruppen einzurichten. Dies kann für alle oder auch nur einzelne leistungsdifferenzierte Pflichtgegenstände sowie für alle oder nur einzelne Schulstufen erfolgen. Die Entscheidung, ob dauerhafte Schüler/ innengruppen gebildet werden oder nicht, erfolgt schulautonom am jeweiligen Standort.

 

• Eine Verpflichtung zur Teilnahme am Förderunterricht kann nunmehr in allen Pflichtgegenständen ausgesprochen werden.

Leistungsbeurteilung

Ab der 6. Schulstufe werden in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen (Deutsch, Mathematik, (Erste) lebende Fremdsprache) zwei Leistungsniveaus mit den Bezeichnungen „Standard“ und „Standard AHS“ geführt. Die Anforderungen des Leistungsniveaus „Standard AHS“ entsprechen dabei jenen der AHS-Unterstufe. Durch förderdidaktische Maßnahmen sind die Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit zum Bildungsziel des Leistungsniveaus „Standard AHS“ zu führen.

Die erstmalige Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu einem Leistungsniveau erfolgt zu Beginn des Schuljahres nach einem Beobachtungszeitraum von höchstens zwei Wochen und wird von einer Konferenz der Lehrerinnen und Lehrer vorgenommen, die den entsprechenden Pflichtgegenstand unterrichten.

 

• Zu Beginn des Schuljahres 2020/21: Alle Schülerinnen und Schüler der 6. bis 8. Schulstufe sind in jedem differenzierten Pflichtgegenstand einem der beiden Leistungsniveaus zuzuordnen.

 

• Ab dem Schuljahr 2021/22: Jeweils zu Beginn eines neuen Schuljahres erfolgt die Zuordnung zu einem Leistungsniveau für alle Schülerinnen und Schüler der 6. Schulstufe nach einem Beobachtungszeitraum von maximal 2 Wochen.

 

Während des Unterrichtsjahres ist die Zuordnung zu einem anderen Leistungsniveau jederzeit möglich. Voraussetzung dafür ist, dass sich Änderungen der Leistungen eines Schülers bzw. einer Schülerin im betreffenden differenzierten Pflichtgegenstand stabil abbilden. Die Zuordnung zum Leistungsniveau „Standard AHS“ hat unverzüglich zu erfolgen, wenn zu erwarten ist, dass eine Schülerin oder ein Schüler den erhöhten Anforderungen entsprechen wird. Die Zuordnung zum Leistungsniveau „Standard“ ist erst zulässig, wenn eine Schülerin oder ein Schüler auch nach der nachweislichen Aus- schöpfung aller möglichen Fördermaßnahmen im Leistungsniveau „Standard AHS“ mit „Nicht genügend“ zu beurteilen wäre.

Über die Änderung der Zuordnung während des Unterrichtsjahres entscheidet die unterrichtende Lehrperson oder, sofern damit ein Wechsel zu einer anderen Schüler/ innengruppe einhergeht, die Schulleitung auf (formlosen) Antrag der unterrichtenden Lehrperson. Über eine Änderung der Zuordnung für das nächste Schuljahr entscheidet die Klassenkonferenz.

Diagramm, Baummap-Diagramm