Pensionsangelegenheiten

Formulare von verschiedenen Pensionsversicherungsanstalten liegen im Meldeamt auf.

Erforderliche Unterlagen:

Alterspension: alle Personaldokumente des Antragstellers, Beschäftigungsnachweise ab dem 14. Lebensjahr, bei Frauen auch die Geburtsurkunden der Kinder.

Witwen- / Witwerpension: Pensionsabschnitte beider Personen, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde ausgestellt nach dem Tod.

Da es sich hier um ein Fachgebiet handelt, indem sich laufend Änderungen ergeben, ersuchen wir, sich vor Antragstellung auch bei Ihrer Pensionsversicherungsanstalt zu erkundigen.

Zuständig

Gemäß der Information im Sinne der Artikel 12, 13 und 14 der EU-Verordnung 679/2016 teilen wir Ihnen mit, dass diese Webseite eigene technische Cookies und Cookies Dritter verwendet. Wenn Sie weiterhin auf diesen Seiten surfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu.

Mehr erfahren OK